Häufig gestellte Fragen
Wir stehen mit unseren Sachverständigen Partnern für Qualität, qualifizierte und zertifizierte Partner mit dem Sachverstand eines Profis, sowie allumfassende Beratung rund ums Auto.
Wir bilden unsere Partner weiter durch qualifizierte Kräfte und Dachverbände, die in Deutschland einen hohen Stellenwert in der Branche haben.Ebenso sind unsere Partner, sowie Sachverständige nach DIN ISO/IEC 17024 zertifiziert, die für internationale Standards und Anerkennung steht.
Ein KFZ-Schadengutachten dient zunächst der Beweissicherung für den Anspruchsteller. Es werden die Fahrzeugdaten und der Fahrzeugzustand dokumentiert. Nach Herstellervorgaben werden die Instandsetzungskosten kalkuliert.
Schadengutachten werden sowohl bei Haftpflicht- als auch bei Kaskoschäden erstellt. Auf Grundlage der jeweiligen Haftpflicht- oder Kaskobedingungen ermitteln wir alle zur Beweissicherung und für eine Schadenregulierung erforderlichen Angaben. Sie dienen zur Klärung von Sachverhalten und Sicherung von Ansprüchen.
Unser Schadengutachten ist verkehrsfähig und prozesstauglich. Es enthält Bilder, verbale Schadenbeschreibungen und Angaben zu Plausibilität sowie Vorschäden, Ausfallkosten und Fahrzeugzustand.
Um Ihre Rechtsansprüche gegenüber Versicherungen (bzw. dem Schädiger) geltend machen zu können, und eine schnelle unkomplizierte Schadenregulierung zu erhalten benötigen Sie ein professionelles Schadengutachten.
Grundsätzlich dienen Schadengutachten zur Klärung von Sachverhalten sowie der Sicherung von Ansprüchen.
Außerdem dienen die von einem Sachverständigen erstellten Gutachten der Feststellung des tatsächlichen Schadenumfanges nach einem Verkehrsunfall sowie der Beweissicherung.
Wir passen uns Ihrem bedarf an, egal ob Sie der Geschädigte oder Schädiger sind.
Wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben:
Bei einem Haftpflichtschaden trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zählen unter anderem auch die Kosten für ein Schadengutachten Ihres beschädigten Fahrzeuges.
Ausnahme: Bagatellschaden
Wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben:
Bei einem Kaskoschaden sind die Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug individuell über die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages geregelt (AKB), sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben. Damit eine Abwicklung schnellstmöglich erfolgen kann, sollten Sie Ihrer Versicherung den Unfall zeitnah melden.
Sie haben die freie Auswahl wo die Fahrzeugbesichtigung stattfindet. Wir richten uns nach Ihnen! Als KZF Sachverständiger in Aachen und ganz NRW kommen wir auf Wunsch direkt zum Unfallort, zu Ihnen nach Hause oder zur Werkstatt Ihres Vertrauens.
Was benötigen wir bei einer Besichtigung?
Für die Erstellung eines Schadengutachtens benötigen wir nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1, Ihr Fahrzeug und den Fahrzeugschlüssel. Um gegebenenfalls Fragen beantworten zu können ist es von Vorteil, wenn Sie bei der Besichtigung anwesend sein können.
Eine Fahrzeugbewertung kann grundsätzlich zu unterschiedlichen Zwecken durchgeführt werden.
Sehr häufig erfolgt die Wertermittlung vor dem Hintergrund von Kauf- und Verkaufsabsichten.
Die einfachste und schnellste Alternative ist dabei sicherlich eine Fahrzeugbewertung über eines der vielen Onlineportale. Bei den bekanntesten Anbieters, wie z.B. AutoScout24 oder DAT wird eine solche Bewertung kostenpflichtig sein. Wer eine genauere und detaillierte Bewertung vornehmen möchte, sollte sich an einen unabhängigen Gutachter wie uns wenden, der in diesem Zusammenhang ein Wertgutachten erstellt.
Ja, insbesondere wenn du unverschuldet in einen Unfall verwickelt warst, kannst du einen Rechtsanwalt deines Vertrauens hinzuziehen. Dein Anwalt übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung, prüft alle vorliegenden Unterlagen und unterstützt dich bei der Durchsetzung deiner Ansprüche. Hierbei können auch mögliche Streitpunkte wie die Schadenhöhe, der Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld geklärt werden.
Absolut. Du bist weder an eine vom Unfallgegner vorgegebene Werkstatt gebunden noch musst du eine bestimmte Kette oder Marke auswählen. Die Wahl der Reparaturwerkstatt liegt allein bei dir. Das ist besonders wichtig, wenn du eine Werkstatt bevorzugst, die auf dein Fahrzeugmodell spezialisiert ist oder bei der du gute Erfahrungen gemacht hast. So stellst du sicher, dass dein KFZ fachgerecht und nach Herstellervorgaben instand gesetzt wird.
Ja, dir steht es frei, den Unfallschaden nach deinen Vorstellungen instand setzen zu lassen oder dir den ermittelten Betrag (im Rahmen der sogenannten fiktiven Abrechnung) auszahlen zu lassen. So kannst du etwa selbst entscheiden, ob du mit dem Geld eine kostengünstigere Reparatur durchführen lässt, das Fahrzeug in Eigenregie instand setzt oder den Schaden gar nicht behebst. Allerdings solltest du vorher mit einem Sachverständigen klären, welche Variante sich für dich finanziell und rechtlich am meisten lohnt.
Grundsätzlich ja. Kannst du dein Fahrzeug aufgrund eines unverschuldeten Unfalls vorübergehend nicht nutzen, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Mietwagen übernehmen oder dir eine Entschädigung für den sogenannten Nutzungsausfall zahlen. Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich dabei oft nach Fahrzeugklasse und -typ. Hast du jedoch bereits ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, kann sich der Anspruch verringern oder entfallen.
Unbedingt! Dies ist eines deiner wichtigsten Rechte. Ein unabhängiger KFZ-Gutachter nimmt den Schaden neutral auf, ermittelt den Reparaturumfang und bewertet auch Folgeschäden oder Wertminderungen. Dadurch kannst du sicherstellen, dass du nicht auf ein Gutachten der gegnerischen Versicherung angewiesen bist und eine faire Schadenregulierung erhältst. Oft ist es sinnvoll, bei größeren Schäden zeitnah einen Sachverständigen zu beauftragen, um Beweise zu sichern und eine objektive Dokumentation zu haben.
Grundsätzlich muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers alle notwendigen Reparaturkosten übernehmen. Dazu zählen auch Kosten für Ersatzteile, Lackierung und mögliche Folgereparaturen, die auf den Unfallschaden zurückzuführen sind. Je nach Situation kann die Versicherung den Betrag direkt an die Werkstatt bezahlen oder an dich erstatten. Bei fiktiver Abrechnung wird dir die geschätzte Reparatursumme auszahlt – allerdings ohne Mehrwertsteuer, sofern du nicht tatsächlich reparieren lässt. Sprich am besten mit deinem Gutachter und Anwalt, um die für dich beste Vorgehensweise zu finden.
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