Fragen und Antworten
- Wir stehen mit unseren Sachverständigen Partnern für Qualität, qualifizierte und zertifizierte Partner mit dem Sachverstand eines Profis, sowie allumfassende Beratung rund ums Auto.
Wir bilden unsere Partner weiter durch qualifizierte Kräfte und Dachverbände, die in Deutschland einen hohen Stellenwert in der Branche haben.Ebenso sind unsere Partner, sowie Sachverständige nach DIN ISO/IEC 17024 zertifiziert, die für internationale Standards und Anerkennung steht.
Ein KFZ-Schadengutachten dient zunächst der Beweissicherung für den Anspruchsteller. Es werden die Fahrzeugdaten und der Fahrzeugzustand dokumentiert. Nach Herstellervorgaben werden die Instandsetzungskosten kalkuliert.
Schadengutachten werden sowohl bei Haftpflicht- als auch bei Kaskoschäden erstellt. Auf Grundlage der jeweiligen Haftpflicht- oder Kaskobedingungen ermitteln wir alle zur Beweissicherung und für eine Schadenregulierung erforderlichen Angaben. Sie dienen zur Klärung von Sachverhalten und Sicherung von Ansprüchen.
Unser Schadengutachten ist verkehrsfähig und prozesstauglich. Es enthält Bilder, verbale Schadenbeschreibungen und Angaben zu Plausibilität sowie Vorschäden, Ausfallkosten und Fahrzeugzustand.
Um Ihre Rechtsansprüche gegenüber Versicherungen (bzw. dem Schädiger) geltend machen zu können, und eine schnelle unkomplizierte Schadenregulierung zu erhalten benötigen Sie ein professionelles Schadengutachten.
Grundsätzlich dienen Schadengutachten zur Klärung von Sachverhalten sowie der Sicherung von Ansprüchen.
Außerdem dienen die von einem Sachverständigen erstellten Gutachten der Feststellung des tatsächlichen Schadenumfanges nach einem Verkehrsunfall sowie der Beweissicherung.
Wir passen uns Ihrem bedarf an, egal ob Sie der Geschädigte oder Schädiger sind.
Wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben:
Bei einem Haftpflichtschaden trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zählen unter anderem auch die Kosten für ein Schadengutachten Ihres beschädigten Fahrzeuges.
Ausnahme: Bagatellschaden
Wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben:
Bei einem Kaskoschaden sind die Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug individuell über die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages geregelt (AKB), sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben. Damit eine Abwicklung schnellstmöglich erfolgen kann, sollten Sie Ihrer Versicherung den Unfall zeitnah melden.
Sie haben die freie Auswahl wo die Fahrzeugbesichtigung stattfindet. Wir richten uns nach Ihnen! Als KZF Sachverständiger in Aachen und ganz NRW kommen wir auf Wunsch direkt zum Unfallort, zu Ihnen nach Hause oder zur Werkstatt Ihres Vertrauens.
Was benötigen wir bei einer Besichtigung?
Für die Erstellung eines Schadengutachtens benötigen wir nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1, Ihr Fahrzeug und den Fahrzeugschlüssel. Um gegebenenfalls Fragen beantworten zu können ist es von Vorteil, wenn Sie bei der Besichtigung anwesend sein können.
Eine Fahrzeugbewertung kann grundsätzlich zu unterschiedlichen Zwecken durchgeführt werden.
Sehr häufig erfolgt die Wertermittlung vor dem Hintergrund von Kauf- und Verkaufsabsichten.
Die einfachste und schnellste Alternative ist dabei sicherlich eine Fahrzeugbewertung über eines der vielen Onlineportale. Bei den bekanntesten Anbieters, wie z.B. AutoScout24 oder DAT wird eine solche Bewertung kostenpflichtig sein. Wer eine genauere und detaillierte Bewertung vornehmen möchte, sollte sich an einen unabhängigen Gutachter wie uns wenden, der in diesem Zusammenhang ein Wertgutachten erstellt.
- Allgemeine Fahrzeugdaten (wie Ausführung, Erstzulassung, Laufleistung)
- Serien- und Sonderausstattung
- Werterhöhende Faktoren (wie AT-Aggregate, wertsteigernde Reparaturen)
- Notwendige Reparaturen (wie Beschädigungen, Verschleiß von sicherheitsrelevanten und sonstigen Teilen, fehlende Inspektionen)
- Fehlende Teile (wie aus- oder abgebautes Serienzubehör, unvollständiges Bordwerkzeug)
- Wertminderung aus Vorschäden (reparierte Unfallschäden)
Du hast weitere Fragen ?
Gerne beantworten wir Dir weitere Fragen rund um das Thema KFZ Sachverständiger und Gutachten. Nutze hierfür einfach unsere Kontakt-Seite.
Tipp: Nach dem Unfall - Bloß nicht!
- Niemals vor Ort Ihre Unfallschuld eingestehen!
- Die Abwicklung des Unfalls nicht von Dritten abnehmen lassen!
- Keine „kostenlose“ Unfallhilfe annehmen, mit denen die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden ist!
- Keine Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung z.B. über die Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen / Gutachters treffen!
- Nicht vom Unfallgegner oder dessen Versicherung beeinflussen lassen!
Ihre Rechte
im Schadensfall
- einen Anwalt Ihrer Wahl
- auf die freie Wahl der Reparaturwerkstatt
- freie Entscheidung, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen
- einen Mietwagen während der Reparatur oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall
- freie Wahl des Gutachters
- den zur Reparatur erforderlichen Geldbetrag