Bagatell-
Schäden

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Ihr Geld zu bekommen.

Bagatellschäden sind Schäden, die von einem Laien eindeutig als solche diagnostiziert werden können.

In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass bei der Konstruktion der Fahrzeuge neueren Datums durch die Verwendung von Kunststoffteilen im Aufprallbereich, Schäden hinter diesen Kunststoffteilen meistens nicht erkennbar sind. Bei äußerlich sehr geringem Schadenbild ergeben sich nicht selten nach genauerer Überprüfung Schadenhöhen von mehreren tausend €. In vielen Fällen ist ohne die Demontage von Anbauteilen das ganze Ausmaß des Schadens kaum feststellbar.

Sollten Sie Zweifel an der Schadenhöhe haben, so helfen wir Ihnen gerne weiter.
Der BVSK empfiehlt ein Gutachten ab einer Schadenhöhe von € 700,00 (incl. Mehrwertsteuer) erstellen zu lassen. Urteil des BGH vom 30.11.2004 u.a. zur Bagatellschadengrenze (hier € 715,00)

Einholung
eines Gutachtens

Urteil des AG Schwerte vom 23.03.2012 zur Massgeblichkeit der Sicht des Geschädigten bei der Frage der Einholung eines Gutachtens - Vorliegen eines Bagatellschadens

Bei der Frage, ob ein Geschädigter eines Verkehrsunfalls ein Sachverständigengutachten oder nur einen Reparaturkostenvoranschlag einholen darf, ist auf die Schadenshöhe sowie die ex ante Perspektive des Geschädigten abzustellen, ob er die Einholung eines Gutachtens für erforderlich halten darf. Bei einer Schadenshöhe bis 1.000,-- € liegt ein Bagatellschaden vor.